FAQ
Was sollte ich bei der Therapieplatzsuche beachten?
Haben Sie gesehen, dass ich keinen Kassensitz, sondern eine Privatpraxis habe? Das ist eine wichtige Unterscheidung bei der Abrechnung für Psychotherapie, die für Ihre weitere Suche relevant sein kann: Es bedeutet, dass ich mit Privaten Krankenversicherungen, Beihilfe und Heilfürsoge abrechnen und Selbstzahlende aufnehmen kann. Bei gesetzlich Versicherten können die Kosten in manchen Fällen über das Kostenerstattungsverfahren von der Versicherung übernommen werden. Der Erfolg der Bewilligung ist nicht sicher, abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und immer Einzelfallentscheidung. Mehr Infos dazu finden Sie auf meiner Homepage unter "FAQ"(ganz unten). Ich biete keine Kostenerstattung an!
Ich würde Ihnen empfehlen, zunächst nach einer Psychotherapeutin zu suchen, die einen Kassensitz hat, sollten Sie gesetzlich versichert sein. Hier ist eine sichere Kostenübernahme der Krankenkasse gewährleistet und somit ein verlässliche Therapie für Sie gegeben. Die Suche wird vermutlich etwas länger dauern. Sie können bspw. bei www.therapie.de nach Therapeut*innen suchen. Unter dem Punkt "Abrechnung" wählen Sie hierfür bitte unbedingt "GKV: Kassenzulassung", dann werden Ihnen direkt nur diese Therapeut*innen angezeigt. Eine weitere Suchmaschine ist https://psych-info.de/. Oder Sie fragen bei den Ausbildungsinstituten "IVAH" oder "DGVT" nach einem Platz, hier wird häufig zeitnah etwas frei. Über die Nummer des Patient*innenservice 040 116117 wird Ihnen ein therapeutisches Erstgespräch innerhalb von vier Wochen vermittelt, auch das ist einen Versuch wert. Wenn Sie als gesetzlich versicherte Person nach Kostenerstattungsverfahren suchen, hat das den Vorteil, dass Sie schneller einen Platz finden. Das Verfahren ist allerdings aufwendiger und die Bewilligung nicht sicher. Sie können entsprechende Therapeut*innen auch bei therapie.de über "Kostenerstattung" filtern. Wenn Sie privat versichert sind oder selbstzahlen möchten, finden Sie sicherlich am schnellsten einen Platz und können auch hier bei therapie.de Privatpraxen herausfiltern. Hier ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass Sie nur Termine bei approbierte psychologische Psychotherapeut*innen vereinbaren, und nicht bei Heilpraktiker*innen, die werden auf der Seite ebenfalls angezeigt.
Wie ist der Ablauf einer Therapie?
1. Kontaktaufnahme
Der erste Schritt besteht aus Ihrer Kontaktaufnahme. Bitte zögern Sie nicht, mich während meiner Sprechzeit anzurufen oder mir eine E-Mail zu schreiben, um Fragen zu klären. Im Gespräch erläutere ich Ihnen das weitere Vorgehen und wir machen bei Interesse einen ersten Termin aus.
2. Das Erstgespräch
Zum ersten Termin müssen Sie nur sich selbst mitbringen. Sie brauchen weder eine Überweisung noch Ihre Krankenkassenkarte. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.
Der wichtigste Faktor für den Behandlungserfolg ist die therapeutische Beziehung. Ich kann Sie hier nur ermutigen, in sich hinein zuhören, ob Sie sich die Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Dazu dient der erste Termin: Zum Kennenlernen und, da es sich hier um eine Privatpraxis handelt, auch zur genauen Erläuterung des weiteren Vorgehens und der Abrechnungsmöglichkeiten. Die tiefergehende Therapie beginnt erst mit den späteren Sitzungen.
3. Die Therapie
Wenn Sie sich für mich entschieden haben, und ich der Meinung bin, für Sie als Person und für Ihre Fragestellung die richtige Ansprechpartnerin zu sein, beginnen wir die Therapie. Zunächst vereinbaren wir vier probatorische Sitzungen, in denen ich Ihre Biografie erhebe und Ihre Problemstellung verstehe. Im Anschluss folgt die tiefergehende therapeutische Arbeit.
Kurzzeittherapien erstrecken sich nach der Probatorik (das sind die ersten 4 Stunden) über 12 bis 24 Einheiten à 50 Minuten, Langzeittherapien über 45 bis 60 Einheiten à 50 Minuten. Selbstzahler*innen berate ich gerne über Frequenz und Anzahl der Sitzungen. Wie wir dabei vorgehen, liegt ganz bei Ihnen.
Selbstzahlen- lohnt sich das?
Abgesehen von den guten Gründen des Selbstzahlens wie die kürzere Wartezeit auf einen Therapieplatz (hier habe ich weitere Gründe aufgelistet), wird häufig abgewogen, ob es sich lohnt, die Therapie selbst zu zahlen. Für Mode, Hobbys, Reisen geben die meisten, sofern es ihnen finanziell möglich ist, gerne Geld aus. Psychotherapie selbst zu zahlen ist eine Form der Selbstfürsorge, die sich (in Deutschland) noch nicht durchgesetzt hat. Doch, vorausgesetzt sie ist hilfreich, kann ein Selbstzahlen von Psychotherapie bewirken, dass Sie Freude im Leben wiederfinden, geistige Flexibilität, Zufriedenheit und seelische Gesundheit fördern.
Wieso haben Sie keinen Kassensitz?
Ich bin wie meine Kolleg*innen mit Kassensitz psychologische Psychotherapeutin, habe also die gleiche Qualifikation wie sie. Doch ich habe (noch) keinen Sitz, der mich zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat einen festen Schlüssel für psychotherapeutische Kassensitze festgelegt. Nur wenn ein Kassensitz frei wird, kann ein*e Psychotherapeut*in sich darauf bewerben. Die Zahl der Kassensitze ist stark begrenzt und viele Psychotherapeut*innen bewerben sich auf sehr wenig Plätze. Der Bedarf an Psychotherapie ist weit höher als die Zahl der Kassensitze auf dem Markt, so ergeben sich die langen Wartezeiten für einen Therapieplatz. Das bedeutet: Genauso wie unsere Patient*innen stehen auch wir auf der Warteliste- nur eben für einen Kassensitz.
Genauer erklärt ist das alles in der Sendung von Jan Böhmermann, in diesem Artikel der "Psychologie heute" und in diesem Artikel von "Deutschlandfunk Kultur"
Wie gehen Sie mit COVID um?
Bei mir in der Praxis gilt die 2G+ Regel. Ich bitte Sie, nur zu Terminen zu erscheinen, wenn Sie sich gesund fühlen. Abhängig von der aktuellen Infektionslage tragen wir in der Sitzung Maske, nutzen Videotherapie oder verlassen uns auf den weiten Abstand der Sessel und das regelmäßige Lüften des Raumes und sehen uns ohne Maske. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie weitere Fragen oder Bedenken habe.
Wie wirksam ist Verhaltenstherapie?
Generell gilt, dass alle Richtlinienverfahren, Verhaltenstherapie sowie psychodynamische Verfahren, wirksam bei psychischen Erkrankungen sind.
In Studien schneiden die verhaltenstherapeutischen Verfahren sehr gut ab. Besonders für symptomlastige Störungsbilder, die von übenden Verfahren (Expositionen) und einem strukturierten Vorgehen profitieren wie Angst-, Zwangs- und Essstörungen, liegen eindrucksvolle Studienergebnisse für die Verhaltenstherapie, auch im Vergleich mit anderen Verfahren, vor.
Do you offer therapy in English?
I offer therapy in English. Since I am not a native speaker, I would suggest we meet in person so that you can evaluate whether my language skills suffice your needs.
Geht es mir überhaupt schlecht genug für eine Therapie?
Vermutlich benötigen Sie eher eine Therapie, als keine zu benötigen: 27.8% aller Deutschen weisen jährlich eine psychologische Erkrankung auf. Das sind 17,8 Millionen Menschen allein in Deutschland! Psychische Erkrankungen sind keine Seltenheit. Sie sind normal. Und doch befindet sich nur ein kleiner Bruchteil in psychologischer Behandlung.
Häufig ist das Stigma, sich in Therapie zu begeben, groß und lässt zögern. Wenn Ihre Symptome "zu klein" für die Therapie sind, wird Ihr*e Psychotherapeut*in Ihnen dies mitteilen. Doch vermutlich wird das nicht passieren. Wenn ein Leidensdruck besteht, ist eine Therapie nötig. Ganz einfach. Dazu kommt: Ein frühes Eingreifen kann wie so oft einen langen Krankheitsweg verhindern. Es schadet nicht, es zumindest auszuprobieren!
Gibt es auch Nebenwirkungen?
"Was wirkt, wirkt auch daneben."
Tatsächlich gibt es in der Psychotherapie Nebenwirkungen. Besonders zu Beginn der Therapie berichten Patient*innen zunächst von einer Stimmungsverschlechterung. Dies ist nachvollziehbar, da dann alle negativen Aspekte beleuchtet werden und im Bewusstsein präsent sind. Das ist oft schmerzhaft. Auch kann die Therapie dazu führen, dass Beziehungen zu engen Bezugspersonen neu bewertet werden. In den meisten Fällen klingen diese Nebenwirkungen jedoch mit der Zeit ab und es tritt eine allgemeine Verbesserung ein.
Ich habe Angst, dass Inhalte in der Therapie schmerzhaft sein könnten.
Das ist sehr verständlich. Wir Menschen versuchen unser Möglichstes, um Schmerzen im Leben zu verhindern. Dabei werden wir oft durch all unsere Schutzmaßnahmen selbst unglücklich. Beispielsweise, weil wir uns so sehr vor Angst schützen, dass wir nicht mehr aus dem Haus gehen. Oder versuchen, Enttäuschungen zu vermeiden und uns daher nicht trauen, etwas auszuprobieren oder uns auf diese eine tolle Stelle zu bewerben. Wir leiden dann weniger am Schmerz selbst, sondern eher an unseren Bewältigungsstrategien.
Es ist also in Ordnung und auch gewollt, wenn die Therapie wunde Punkte berührt. Sie haben dabei stets die Kontrolle und wir gehen soweit Sie möchten. Sie dürfen Stopp sagen. Ich möchte Ihnen hier Mut machen: Gerade das Sprechen und Verarbeiten des Schmerzes hilft dabei, diesen zu bewältigen.
Psychotherapie, Heilpraktiker*in....wo ist der Unterschied?
Bei den Bezeichnungen kommt es immer wieder zu Verwirrungen, daher habe ich Ihnen hier kurze Erklärungen aufgelistet.
Psycholog*in: Das sind Personen, die ein abgeschlossenes Psychologie-Studium haben. Weitergehende Kompetenzen im Therapiebereich sind damit noch nicht unbedingt verbunden.
Psychologische*r Psychotherapeut*in: Das sind Personen, die Psychologie studiert und dann eine mehrjährige Weiterbildung absolviert haben, welche in einer staatlichen Approbation mit einer Prüfung endet. Die Bezeichnung „Psychotherapeut*in“ ist gesetzlich geschützt und darf nur für diese Personengruppe benutzt werden. Psychotherapeut*innen behandeln nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Auch Ärzt*innen können eine psychotherapeutische Weiterbildung machen.
Psychiater*in: Dies sind Mediziner*innen, die die Facharztausbildung zum/zur Psychiater*in gemacht haben. Sie können zusätzlich dazu auch eine psychotherapeutische Weiterbildung machen und ebenfalls Therapien anbieten. Im Gegensatz zu psychologischen Psychotherapeut*innen dürfen sie Medikamente verschreiben.
Psychotherapie-Heilpraktiker*innen: Heilpraktikerer*innen werben mit "Psychotherapie", dürfen sich jedoch nicht "Psychotherapeut*innen" nennen, dieser Begriff ist für ausgebildetete und studierte Psychotherapeut*innen geschützt. Heilpraktiker*innen können, aber müssen kein Studium absolviert haben. Ein Schulabschluss, das Erreichen des 25. Lebensjahres und eine Prüfung, in der Wissen zu Psychiatrie und Psychotherapie abgefragt wird, genügen. Eine Ausbildung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Häufig werden Heilpraktiker*innenschulen besucht, was jedoch für den Schein nicht nötig ist. Heilpraktiker*innen müssen nicht nach wissenschaftlich anerkannten Verfahren behandeln. Eine Behandlung kann dennoch helfen.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?
Aktuell biete ich keine Plätze für das Kostenerstattungsverfahren an.
Psychotherapeut*innen ohne Kassensitz können leider nicht unkompliziert mit den Gesetzlichen Krankenkassen ("GKV") abrechnen wie es Psychotherapeut*innen mit Kassensitz können. Eine Möglichkeit, dennoch über die GKV abzurechnen, ist das Kostenerstattungsverfahren. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Kolleg*innen erhalten können. Denn: wenn Sie trotz angemessener Suche keinen Therapieplatz finden, müssen die GKV laut § 13 Absatz 3 SGB V die Kosten in einer Privatpraxis tragen. Dieser Weg ist kompliziert und das Verfahren basiert auf Einzelfallentscheiungen. Daher berate ich Sie hierzu gerne. Sie müssen diese Bürokratie nicht allein bewältigen. Und mit etwas Glück können Sie sich durch dieses Verfahren die langen Wartezeiten ersparen.
Kurz zusammengefasst benötigen Sie:
1) Eine Liste mit allen Psychotherapeut*innen, die Sie abgelehnt haben, mit Notiz zur Länge der Wartezeit.
2) Ein Protokoll Ihres Gesprächs mit der 040-116117, mit der Sie einen Termin zu einem Erstgespräch bei einer niedergelassenen Kollegin machen.
3) Beim Erstgespräch bei eine*r Psychotherapeut*in mit Kassenzulassung, das Sie bitte nur über die 040-116117 vereinbaren, erhalten Sie ein PTV-11-Formular, auf welchem vermerkt ist, dass Sie Therapie benötigen, aber dort nicht erhalten können.
4) Eine Notwendigkeitsbescheinigung Ihrer Haus-/Fachärztin, dass Sie akut Therapie brauchen (zwei formlose Sätze).
5) Meine schriftliche Erklärung, dass ich über einen freien Platz für Sie verfüge und Ihre schriftliche Erläuterung, dass Sie dringend Therapie benötigen.
Ich würde Ihnen dabei zunächst ein Erstgespräch bei mir empfehlen, damit Sie herausfinden können, ob Sie sich überhaupt bei mir wohlfühlen und damit ich Ihnen den Ablauf genauer erklären kann. Ich helfe Ihnen auch beim Erstellen der o.g. Unterlagen. Die Kosten für das Erstgespräch müssen Sie selbst tragen. Wenn Sie sich vor einem Gespräch bei mir genauer über das Verfahren informieren möchten, können Sie dies sehr gut bei der Bundespsychotherapeutenkammer, hier oder hier tun.
Wie wahrscheinlich ist die Kostenübernahme?
Die Kostenübernahme ist immer eine Einzelfallentscheidung, daher gibt es keine Erfolgswahrscheinlichkeiten. Es lohnt sich dennoch, es gemeinsam zu versuchen, vor allem, da die Wartezeiten auf einen regulären Therapieplatz sehr lange sind. Zögern Sie nicht, mich anzurufen oder zu mailen und etwaige Fragen zu klären!