Abrechnung
Ich bin staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg eingetragen. Das bedeutet, dass ich Ihnen eine "staatlich anerkannte" Psychotherapie anbieten kann. Ich halte keinen eigenen Kassensitz (hier mehr zur Erklärung) und kann daher problemlos mit Privatversicherungen abrechnen. Mit Gesetzlichen Krankenkassen kann ich nicht abrechnen. Letzteres wäre über das Kostenerstattungsverfahren möglich, welches ich jedoch aktuell nicht anbiete. Mehr dazu finden Sie in den FAQs.
Privatversicherte
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis. Dabei sind die Modalitäten jedoch von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bitte rufen Sie vor dem Erstgespräch Ihren Versicherungsträger an und erkundigen Sie sich, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt und lassen sich (wenn nötig) Antragsunterlagen zukommen. Bei manchen Kassen sind für die Erstgespräche bereits Formulare nötig, die Sie mir dann einfach mitbringen können.
Selbstzahler*innen
Sie können die Kosten für die Psychotherapie selbst zahlen. Dabei orientiere ich mich an der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzt*innen/Psychotherapeut*innen (GOÄ/GOP). Der Satz liegt zwischen 100,55 Euro und 153,02 Euro für eine 50 minütige Sitzung. Für das Selbstzahlen der Psychotherapie kann es gute Gründe geben:
- Die Wartezeit auf einen durch die gesetzlichen Krankenkassen finanzierten Therapieplatz ist zu lang. Sie wollen oder müssen direkt Unterstützung erhalten.
- Sie entscheiden über Dauer und Umfang der Therapie.
- Ihre Behandlung und ihre Diagnose wird bei keinem Kostenträger dokumentiert - von einer privat finanzierten Psychotherapie wissen nur Sie und Ihre Therapeutin.
- Die Kosten lassen sich als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.
- Es entsehen keine negativen Effekte beim Abschluß neuer Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, neue Krankenversicherung).
- Einer möglichen Verbeamtung steht nichts im Wege.
Wenn Sie sich für das Selbstzahlen entscheiden, gelten selbstverständlich die ärztliche Schweigepflicht sowie alle anderen Verpflichtungen, zu denen ich als approbierte Psychotherapeutin durch meine Berufsordnung angehalten bin.
Online Beratung
Ich berate ich Sie gerne videobasiert zu psychotherapeutischen Themen, Beziehungskonflikten, Streit am Arbeitsplatz, psychischen Krisen oder erörtere mit Ihnen, ob bei Ihnen ein psychologisches Störungsbild vorliegt.
Die Sitzungen finden Online in einem datenschutzgerechten Tool statt. Für die psychotherapeutische Online-Beratung berechne ich nach GOP den 3-fachen Steigerungssatz und somit 131,16 Euro pro Sitzung.